
E-Rechnung: Was in Österreich gilt – und was ab 2030 kommt
Im B2B-Bereich gibt es in Österreich weiterhin keine E-Rechnungspflicht. Wer mit deutschen Kunden arbeitet oder EU-weit liefert, ist trotzdem schon betroffen.
Neuerungen im Steuerrecht, Fristen, Fördermöglichkeiten und Wissenswertes aus der Kanzlei — kurz gehalten und auf das reduziert, was für Unternehmen in Österreich zählt.

Im B2B-Bereich gibt es in Österreich weiterhin keine E-Rechnungspflicht. Wer mit deutschen Kunden arbeitet oder EU-weit liefert, ist trotzdem schon betroffen.

Zwischen „es läuft schlecht“ und „Konkurs“ liegen mehrere gesetzliche Instrumente. Wer sie kennt, hat mehr Handlungsspielraum – und weniger Haftungsrisiko.

Für betriebliche PV-Anlagen gibt es den EAG-Investitionszuschuss – und zusätzlich den erhöhten Öko-Investitionsfreibetrag. Entscheidend ist die Reihenfolge.

Der IFB ist befristet verdoppelt. Wer 2026 investiert, setzt 20 Prozent zusätzlich ab – bei Öko-Investitionen 22 Prozent. Ab 2027 gelten wieder die alten Sätze.

Symbolische Mieten gefährden den Vorsteuerabzug. Der VwGH nennt eine Untergrenze – und verweist dabei auf zivilrechtliche statt steuerliche Maßstäbe.

Wird eine Vermietung vor dem Gesamtüberschuss beendet, unterstellt das Finanzamt gern Liebhaberei. Der Verwaltungsgerichtshof sieht das differenzierter – und die Beweislast anders verteilt.

Die Antragstellung endete am 28. Februar 2026. Wer noch offene Fälle hat, sollte die Formvorschriften kennen – und wissen, warum der Bonus für betriebliche Räume ohnehin nie galt.
Wir schicken einige Male im Jahr eine Zusammenfassung — nur dann, wenn es tatsächlich etwas zu sagen gibt.
Die Beiträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und sind allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.