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Förderungen ·

Handwerkerbonus ausgelaufen – was Betriebe daraus mitnehmen

Der Handwerkerbonus war eines der bekanntesten Förderinstrumente der letzten Jahre. Er ist ausgelaufen: Die Antragstellung endete am 28. Februar 2026. Das Förderportal nimmt seither nur noch Korrekturen zu fristgerecht eingebrachten, aber fehlerhaften Anträgen entgegen.

Für Betriebe war er nie gedacht

Das wird häufig verwechselt. Antragsberechtigt waren ausschließlich volljährige Privatpersonen für Arbeiten am eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen waren ausdrücklich ausgenommen. Für Handwerksbetriebe war der Bonus also kein Zuschuss, sondern ein Nachfrageimpuls auf der Kundenseite.

Was die Ablehnungsgründe lehren

Die häufigsten Gründe für abgelehnte Anträge sind auch für Ihre Rechnungslegung interessant:

Wenn Sie als Betrieb Rechnungen an Private stellen, die eine Förderung beantragen wollen, ersparen Sie beiden Seiten Arbeit, indem die Rechnung diese Punkte von vornherein erfüllt. Das gilt sinngemäß auch für Landes- und Gemeindeförderungen, die weiterlaufen.

Quellen: WKO – FAQ zum Handwerkerbonus

Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.