Handwerkerbonus ausgelaufen – was Betriebe daraus mitnehmen
Der Handwerkerbonus war eines der bekanntesten Förderinstrumente der letzten Jahre. Er ist ausgelaufen: Die Antragstellung endete am 28. Februar 2026. Das Förderportal nimmt seither nur noch Korrekturen zu fristgerecht eingebrachten, aber fehlerhaften Anträgen entgegen.
Für Betriebe war er nie gedacht
Das wird häufig verwechselt. Antragsberechtigt waren ausschließlich volljährige Privatpersonen für Arbeiten am eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen waren ausdrücklich ausgenommen. Für Handwerksbetriebe war der Bonus also kein Zuschuss, sondern ein Nachfrageimpuls auf der Kundenseite.
Was die Ablehnungsgründe lehren
Die häufigsten Gründe für abgelehnte Anträge sind auch für Ihre Rechnungslegung interessant:
- Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Pauschalen ohne Aufteilung wurden abgelehnt – gefördert war nur die Arbeitsleistung.
- Die UID-Nummer musste auf der Rechnung sichtbar sein.
- Barzahlung führte zur Ablehnung. Verlangt war ein unbarer Zahlungsnachweis.
- Das Leistungsdatum musste auf der Rechnung stehen, nicht nur das Rechnungsdatum.
Wenn Sie als Betrieb Rechnungen an Private stellen, die eine Förderung beantragen wollen, ersparen Sie beiden Seiten Arbeit, indem die Rechnung diese Punkte von vornherein erfüllt. Das gilt sinngemäß auch für Landes- und Gemeindeförderungen, die weiterlaufen.
Quellen: WKO – FAQ zum Handwerkerbonus
Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.