E-Rechnung: Was in Österreich gilt – und was ab 2030 kommt
Beim Thema E-Rechnung werden regelmäßig drei Ebenen vermischt. Der Reihe nach:
Was heute gilt
- B2G: Rechnungen an Bundesdienststellen müssen strukturiert eingebracht werden – über das Unternehmensserviceportal, im Format ebInterface oder nach EN 16931.
- B2B im Inland: Keine allgemeine Pflicht zu einem strukturierten Format. Papier und PDF bleiben zulässig.
- Wichtig: Eine PDF-Rechnung ist umsatzsteuerlich eine elektronische Rechnung – aber keine strukturierte E-Rechnung im technischen Sinn. Das ist nicht dasselbe.
Was kommt
Das EU-Paket ViDA ist seit 14. April 2025 in Kraft. Für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU greifen ab 1. Juli 2030 digitale Meldepflichten auf Basis strukturierter E-Rechnungen. Eine nationale österreichische B2B-Pflicht ist bislang nicht beschlossen; ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor.
Warum Sie sich trotzdem jetzt damit befassen sollten
Deutschland hat mit 1. Jänner 2025 eine B2B-Pflicht eingeführt. Wer deutsche Geschäftspartner hat, muss strukturierte Rechnungen bereits heute empfangen und verarbeiten können. Weitere Mitgliedstaaten ziehen nach. Die Umstellung ist technisch überschaubar, wenn man sie plant – und unangenehm, wenn sie über einen Vertragspartner hereinbricht.
Quellen: EY Österreich, KPMG Tax News zu ViDA
Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.