Krise im Unternehmen: Restrukturieren, bevor die Insolvenz kommt
Viele Unternehmer denken beim Thema Insolvenz zuerst an den Konkurs. Das österreichische Recht kennt aber mehrere Stufen davor – und die entscheidende Frage ist meist nicht, ob gehandelt wird, sondern wann.
Die Instrumente im Überblick
- Reorganisationsverfahren nach dem URG – wenn Zahlungsunfähigkeit noch nicht besteht, aber droht.
- Restrukturierungsordnung (ReO) – ein präventiver Rahmen bei wahrscheinlicher Insolvenz. Ein Restrukturierungsplan kann mit Gläubigermehrheit umgesetzt werden, ohne dass alle Gläubiger einbezogen werden müssen.
- Sanierungsverfahren – mit oder ohne Eigenverwaltung, mit dem Ziel der Fortführung statt der Verwertung.
- Konkursverfahren – wenn die Fortführung nicht mehr tragfähig ist.
Was sich zuletzt geändert hat
Der sogenannte Tilgungsplan im Abschöpfungsverfahren ist mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft getreten – eine Befristung, die bereits mit dem Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz angelegt war. Für überschuldete natürliche Personen verändert das die Wege zur Restschuldbefreiung.
Warum das steuerlich relevant ist
Die Kennzahlen, an denen sich der Handlungsbedarf bemisst – Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer nach dem URG – stammen aus dem Jahresabschluss. Wer sie laufend im Blick hat statt einmal jährlich, erkennt die Entwicklung früh genug. Genau dafür sind unterjährige Auswertungen da.
Quellen: USP – Insolvenz, RIS – Restrukturierungsordnung
Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.