Besprechung im Team der ATS Treuhand

Immobilien ·

Vermietung vorzeitig beendet: Der VwGH stärkt die Vermieterseite

Wer eine Immobilie vermietet und dabei zunächst Verluste schreibt, kennt die Frage: Ist das eine Einkunftsquelle – oder Liebhaberei? Im zweiten Fall gehen Werbungskosten und Vorsteuerabzug verloren. Kritisch wird es, wenn die Vermietung endet, bevor ein Gesamtüberschuss erreicht ist.

Die bisherige Praxis

Die Finanzverwaltung ging in solchen Fällen regelmäßig von Liebhaberei aus, sofern der Steuerpflichtige keine Unwägbarkeit nachweisen konnte – also ein unvorhersehbares Ereignis, das die Beendigung erzwang.

Was der VwGH klargestellt hat

Was das praktisch heißt

Die Beweisführung verschiebt sich auf die Frage der ursprünglichen Absicht. Und die lässt sich nur mit Unterlagen führen. Dokumentieren Sie laufend: Finanzierungs- und Sanierungspläne, Kreditaufnahmen für Instandsetzungen, Mietersuche, Kalkulationen. Im entschiedenen Fall war gerade die Kreditaufnahme zur Sanierung ein Indiz für die langfristige Absicht.

Wenn Sie eine Vermietung beenden wollen und noch kein Gesamtüberschuss vorliegt, sprechen Sie vorher mit uns – nicht erst, wenn das Finanzamt fragt.

Quellen: BDO Tax News

Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.