Besprechung in der Kanzlei ATS Treuhand

Förderungen ·

Photovoltaik im Betrieb: Zuschuss und Steuervorteil kombinieren

Seit dem Auslaufen des Nullsteuersatzes für Photovoltaik ist der Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz das zentrale Förderinstrument. Abgewickelt wird er über die OeMAG, beantragt wird ausschließlich während eines offenen Fördercalls.

Die drei Punkte, an denen es meistens scheitert

Steuerlich kommt etwas dazu

Betriebliche PV-Anlagen samt Speicher gelten als ökologische Investition. Damit ist für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026 der erhöhte Öko-Investitionsfreibetrag von 22 Prozent anwendbar. Zuschuss und Freibetrag schließen einander nicht grundsätzlich aus – die Wechselwirkung mit den Anschaffungskosten muss aber im Einzelfall gerechnet werden.

Zusätzlich bestehen Landes- und Gemeindeförderungen mit teils eigenen Regeln zur Kombinierbarkeit. Prüfen Sie das vor der Antragstellung, nicht danach.

Quellen: OeMAG – EA G-Förderportal

Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Vor Veröffentlichung durch Rainer fachlich zu prüfen.